Honorar

 

Die Gestaltung des Honorars ist sehr individuell und richtet sich nach Ihrer jeweiligen Ausgangssituation sowie den empfohlenen Methoden und Verfahren.

Für Paar- und Gruppenangebote, Workshops sowie Angebote für Unternehmen werden individuelle Vereinbarungen getroffen, die sich am Umfang und der Leistung ausrichten.

Für Beratungen im Rahmen des Onkolotsen-Programmes bestehen spezielle Regelungen, die Sie den Ausführungen unten entnehmen können. Hier ist eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch Leistungen der Pflegekasse möglich, sofern das Onkolotsen-Programm in Ihrem Bundesland bereits zertifiziert wurde.

Für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, dessen Regelungen wir in unserer Praxis unterliegen, gilt, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass wir Sie in der Regel als Selbstzahler begrüßen dürfen.

Dies weist auf der anderen Seite auch einige Vorteile für Sie auf:

  • es ist keine Überweisung oder ein ärztliches Gutachten zur Aufnahme der Therapie nötig,
  • begrenzende Vorgaben der Kassen existieren in diesem Fall nicht, das ermöglicht uns eine sehr individuelle Arbeitsweise,
  • wir arbeiten unter Einhaltung einer absoluten Privatsphäre – eine Dokumentation wird nicht an Dritte weitergegeben,
  • Sie allein behalten Ihre vollständige Entscheidungshoheit und investieren verantwortungsvoll in Ihre eigene Weiterentwicklung,
  • die Therapie oder Beratung wird nicht über die Krankenkasse dokumentiert,
  • ganz individuell nach Ihrem eigenen Terminkalender passend können auch kurzfristige Termine am Abend vereinbart werden,
  • wir bieten eine entspannte und sehr angenehme Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten,
  • in einer akuten Krisensituationen können Sie proaktiv handeln, während Sie auf einen Therapieplatz warten.

Alternativ könnte es sinnvoll sein, im Falle einer privaten Krankenkasse, einer Zusatzversicherung oder der Unterstützung durch Beihilfestellen die anteilige oder komplette Übernahme der Therapiekosten abzuklären.

Bitte holen Sie sich vorab eine Auskunft bezüglich einer eventuellen Kassenfinanzierung ein, im Bedarfsfall unterstützen wir Sie gerne.

Folgende für Sie vielleicht hilfreiche Informationen möchten wir Ihnen zusätzlich mit auf den Weg geben:

Angestellte, die ein Coaching oder eine Supervision zur beruflichen Weiterentwicklung nutzen möchten, haben die Möglichkeit, die entstehenden Kosten steuerlich als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abzusetzen. Hier greift der Arbeitnehmerfreibetrag. Eine individuelle Abklärung mit Ihrem/r Steuerberater/in ist empfehlenswert.

Unternehmen, die ein Coaching und eine Supervision, ein Führungskräfte- oder Mitarbeitertraining für die eigenen Beschäftigten im Rahmen interner Personalentwicklungsmaßnahmen organisieren möchten, können die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler/innen gelten berufsbezogenes Coaching und Supervision ebenfalls als Betriebsausgabe.

SPEZIELLE REGELUNG FÜR DIE BERATUNG IM RAHMEN DER ONKOLOTSENTÄTIGKEIT

 

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Das bedeutet wiederum, dass eine 100% Kostenübernahme schon ab einem Pflegegrad 1 unter Zuhilfenahme dieser Entlastungsleistungen möglich ist. Bei der Abwicklung mit den entsprechenden Stellen unterstützen wir natürlich bei Bedarf gerne.

Das Onkolotsen-Programm obliegt einer Zertifizierung, damit diese Kosten auch von den entsprechenden Stellen anerkannt werden. Diese ist erst für einige Bundesländer vollständig abgeschlossen, z.B. Sachsen und Schleswig-Holstein.

Die Zertifizierung für die Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Hessen ist zwar beantragt, aber derzeit noch nicht abgeschlossen.

Für Klientinnen und Klienten, die ihren Wohnsitz in den bisher noch nicht zertifizierten Bundesländern haben, müssen wir leider darauf hinweisen, dass wir Sie als Selbstzahler in unserer Praxis begrüßen dürfen.

Wir informieren Sie natürlich sofort, wenn uns hier Änderungen im Status der Zertifizierung bekannt werden.